Montag, 23 Jumada al-awwal 1446 | 25/11/2024
Uhrzeit: (M.M.T)
Menu
Hauptmenü
Hauptmenü
  •   |  

بسم الله الرحمن الرحيم

Serie von Fragen, die dem Gelehrten šeiḫ ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta, amīr von Hizb-ut-Tahrir, auf seiner Facebook-Seite gestellt wurden.

Antwort auf eine Frage

Der Vitalbereich in der internationalen Politik

Frage:

As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh. Möge Allah der Erhabene Ihnen helfen und das Gute durch Ihre und unsere Händen ausführen und möge Allah uns mit dem zweiten Kalifat ehren und uns zu einem seiner Zeugen und Soldaten machen.

Bezüglich des Themas: Der Vitalbereich (al-mağāl al-ḥayawī) in der internationalen Politik.

Die politisch aktiven Staaten und Großmächte legen für sich einen Aktionsbereich fest, dem sie bei der Realisierung ihrer Interessen Priorität einräumen und den sie als ihren Vitalbereich bezeichnen. Auch die Partei hat ein oder mehrere Länder zu ihrem Aktionsgebiet erhoben, damit sie sich dort etabliert und der islamische Staat errichtet wird.

Nun lautet meine Frage: Muss - mit Allahs Erlaubnis – auch der künftige Kalif einen Vitalbereich für den islamischen Staat definieren, dem er Priorität verleiht, um die islamische Botschaft durch daʿwa und ğihād in die Welt zu tragen?

Ğazāk Allāhu ḫairan.

Antwort:

Wa-ʿalaikum as-salām wa-raḥmatullāhi wa-barakātuh.

Möge Allah (t) dich für dein schönes Bittgebet segnen!

Was du als „Vitalbereich“ in der von dir erwähnten Bedeutung bezeichnest, ist für jeden politisch aktiven Staat auf der internationalen Bühne sehr wichtig… Nun ist der Staat des Kalifats ein ideologischer Staat. Er hat einen globalen und keinen lokalen Charakter, weil sein Überzeugungsfundament (ʿaqīda) globaler Natur ist, da es sich um ein Überzeugungsfundament für den Menschen handelt, und auch sein System globalen Charakter besitzt, da es als System für den Menschen offenbart wurde. Der Erhabene sagt: ﴿وَمَا أَرْسَلْنَاكَ إِلَّا كَافَّةً لِلنَّاسِ بَشِيراً وَنَذِيراً„Und Wir haben dich an alle Menschen entsandt.“ (34:28)

Ebenso berichtet al-Buḫārī über Ğābir ibn ʿAbdillāh, dass der Prophet (s) sprach: «أُعْطِيتُ خَمْساً لَمْ يُعْطَهُنَّ أَحَدٌ مِنْ الْأَنْبِيَاءِ قَبْلِي نُصِرْتُ بِالرُّعْبِ مَسِيرَةَ شَهْرٍ وَجُعِلَتْ لِي الْأَرْضُ مَسْجِداً وَطَهُوراً وَأَيُّمَا رَجُلٍ مِنْ أُمَّتِي أَدْرَكَتْهُ الصَّلَاةُ فَلْيُصَلِّ وَأُحِلَّتْ لِي الْغَنَائِمُ وَكَانَ النَّبِيُّ يُبْعَثُ إِلَى قَوْمِهِ خَاصَّةً وَبُعِثْتُ إِلَى النَّاسِ كَافَّةً وَأُعْطِيتُ الشَّفَاعَةَ»„Mir wurden fünf Dinge gewährt, die keinem Propheten vor mir gewährt wurden: Ich bin mit dem Schrecken über eine Distanz von einer Monatsreise unterstützt worden. Die Erde wurde mir zu einer Gebetsstätte und zu einem reinigenden Element erhoben: Wo immer das Gebet für eine Person aus meiner Umma eintritt, dort soll sie beten. Auch wurde mir die Kriegsbeute gestattet. Und jeder Prophet wurde allein zu seinem Volke entsandt, doch ich bin an die gesamte Menschheit entsandt worden. Ferner wurde mir die Fürbitte gewährt.“

Zwar blickt der Staat des Kalifats auf die ganze Welt und erhebt die gesamte Welt zu einem Ort seiner Politik und seiner Handlungen, wie es aus dem Hadith deutlich wird, der von ibn Māğa über Ṯaubān überliefert wird, in welchem der Gesandte Allahs sprach: «زُوِيَتْ لِي الْأَرْضُ حَتَّى رَأَيْتُ مَشَارِقَهَا وَمَغَارِبَهَا وَأُعْطِيتُ الْكَنْزَيْنِ الْأَصْفَرَ أَوْ الْأَحْمَرَ وَالْأَبْيَضَ يَعْنِي الذَّهَبَ وَالْفِضَّةَ وَقِيلَ لِي إِنَّ مُلْكَكَ إِلَى حَيْثُ زُوِيَ لَكَ...»„Die Erde wurde mir gezeigt, sodass ich ihren Westen und ihren Osten sehen konnte. Auch wurden mir zwei Schätze gewährt, der gelbe (oder der rote) und der weiße – was Gold und Silber bedeutet. Und es wurde mir gesagt: „Deine Herrschaft wird sich so weit erstrecken, wie dir gezeigt wurde.“ (…)

Jedoch bedeutet dies weder, dass die Pläne des Kalifats in Bezug auf die Außenpolitik für alle Staaten gleich verlaufen, noch, dass allen Staaten und Regionen auf der gesamten Welt die gleiche Aufmerksamkeit seitens des Kalifats geschenkt wird. Vielmehr legt das Kalifat - entsprechend dem Nutzen für die daʿwa und den existierenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Gegebenheiten - einen Vitalbereich für sich fest und bemüht sich, in diesem ausgewählten Vitalbereich stärker und fokussierter seine politischen Ziele durchzusetzen... Auch verändert sich dieser Vitalbereich in Abhängigkeit von der Erfüllung der Ziele, der Veränderung der Realität, der Interessen der daʿwa usw...

Bei Verfolgung der Lebensgeschichte (sīra) des Propheten (s) und seiner ehrenvollen Gefährten, möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein, wird deutlich, dass der Gesandte (s) die Arabische Halbinsel zum Vitalbereich erklärte, nachdem er (s) den Islamischen Staat in Medina errichtet hatte. Infolge zahlreicher Siege auf der Arabischen Halbinsel dauerte es nicht lange, bis der Prophet (s) den Vitalbereich des Staates erweiterte, um die Ländereien aš-Šāms (der Levante) und des Iraks zu umfassen. Die Rechtgeleiteten Kalifen nach ihm dehnten den Vitalbereich nach den ersten Siegen weiter aus, sodass dieser nun Syrien, den Irak, Persien, Ägypten, Nordafrika und andere Länder umschloss… Somit veränderte sich der Vitalbereich des Kalifats je nach erzielten Siegen und veränderten Gegebenheiten und Umständen.

Daher wird das Zweite Rechtgeleitete Kalifat, wenn es mit Allahs Erlaubnis errichtet wird, den Weg des Ersten Islamischen Staates – so Allah will - erneut beschreiten. Es wird Pläne entwickeln, angemessene Strategien entwerfen und einen Vitalbereich definieren, der mit der daʿwa, den Fakten und den Umständen einhergeht… Des Weiteren wird es unter Berücksichtigung des Vitalbereichs, den es für sich festgelegt hat, die notwendigen Mittel und Stile für das Tragen und Verbreiten der islamischen Botschaft heranziehen. Darüber hinaus wird es - gemäß dem Interesse der daʿwa, den Gegebenheiten und Veränderungen, die sich mit Allahs Erlaubnis einstellen werden - diesen Vitalbereich einer regelmäßigen Überprüfung unterziehen.

Im Buch „Der Islamische Staat“ ist unter dem Kapitel „Die Außenpolitik des Islamischen Staates“ auch der Hinweis ergangen, dass der Staat die bestehenden Gegebenheiten bei der Entwicklung seiner Pläne und Stile berücksichtigen wird, um seine Politik zu realisieren. Dort heißt es:

Aufgrund dessen besteht die politische Idee, auf der die Beziehung des Staates zu anderen Staaten, Völkern und Nationen aufbaut, aus der Verbreitung des Islam unter ihnen und dem Herantragen der daʿwa an sie. Die Methode dessen ist der ğihād. Es existieren jedoch taktische Vorgehensweisen und Strategien, die der Staat für sich beansprucht und dafür Mittel und Formen der Durchführung vorsieht. So schließt der Staat z. B. befristete Abkommen guter Nachbarschaft mit einigen Feinden ab, während er mit anderen Krieg führt, so, wie es der Gesandte Allahs zu Beginn seines Eintreffens in Medina vollzog. Er kann aber auch allen Feinden gleichzeitig den Krieg erklären, wie Abū Bakr es tat, als er die Heere zeitgleich in den Irak und nach aš-Šām entsandte. Der Staat kann ferner befristete Abkommen schließen, um in der Lage zu sein, eine öffentliche Meinung zugunsten der daʿwa zu erzeugen, wie der Gesandte (s) es im Falle des Ḥudaibīya-Abkommens tat… Der Staat kann auch mit einigen Staaten Handelsabkommen abschließen, während er andere davon ausschließt - immer auf Grundlage des Interesses der daʿwa. Beziehungen kann er mit einigen Staaten aufnehmen, mit anderen wiederum nicht, je nach entworfener Strategie für die daʿwa. Auf die einen Staaten wendet er die Mittel der daʿwa und Anpreisung an, während er bei anderen Staaten mit der Aufdeckung von Plänen und kaltem Krieg vorgeht. Auf diese Weise zeichnet der Staat Pläne und setzt Stile um, so, wie es die Art der Handlung vorschreibt und es das Interesse der daʿwa erfordert… Allerdings dient all das ausschließlich der Verbreitung des Islam mittels der dafür vorgesehenen Methode, nämlich des ğihāds auf dem Wege Allahs. (Zitat Ende)

Die Festlegung eines Vitalbereichs für den Staat ist also nicht weit entfernt von dem, was aus dem Buch „Der islamische Staat“ zitiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen!

Euer Bruder ʿAṭāʾ bin Ḫalīl Abū ar-Rašta

25. Ḏū l-Ḥiǧǧa, n. H.
26.08.2019 n. Chr.

Link zur Antwort des amīr auf seiner Facebook-Seite:

https://web.facebook.com/AmeerhtAtabinKhalil/photos/a.122855544578192/1126245727572497/؟type=3&theater

Nach oben

Seitenkategorie

Links

Die westlichen Länder

Muslimische Länder

Muslimische Länder