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 Antwort auf eine Frage

Die gepaarte Erwähnung der beiden Begriffe „Beziehung“ und „Probleme“ im Buch „Das Beziehungssystem der Geschlechter“ ist bewusst gewählt und hat eine Bedeutung

Frage:

Im Kapitel Die Ehe im Buch „Das Beziehungssystem der Geschlechter“ (in der arabischen Buchversion S. 112 / Online-Version S. 101 / deutsch S. 189) ist im ersten Abschnitt folgende Formulierung zu lesen:

Aus der Zusammenkunft von Mann und Frau gehen Beziehungen hervor, die mit ihren Interessen und denen der Gemeinschaft, in der sie leben, zusammenhängen. Sie unterscheiden sich von den Problemen, die im Rahmen der Zusammenkunft in der Gesellschaft beim Handel, bei Vermietung, Vertretung (wakāla) und Ähnlichem entstehen können. Zunächst mag es den Anschein haben, als ob solche Beziehungen allein aus der Ehe bestehen.

Anfangs ist von „Beziehungen“ die Rede. Direkt danach wird von „Problemen“ gesprochen, die sich von ihnen (den Beziehungen) unterscheiden. Und anschließend ist erneut von „Beziehungen“ die Rede.

Warum wird „unterscheiden sich von den Problemen“ gesagt und nicht „unterscheiden sich von den Beziehungen“, obwohl es doch um die Beziehungen geht?

Antwort:

Das System des Islam regelt zwei Dinge: Die Beziehungen und die hieraus entstehenden Probleme. Die Beziehung von Mann und Frau zum Beispiel regelt das System des Islam in Form der Ehe. Was aus dieser Beziehung an Problemen entsteht, regelt die islamische Lebensordnung etwa durch Scheidung. Die Ehe ist also kein Regelwerk, das ein entstandenes Problem regelt, sondern eine Beziehung zwischen zwei Personen, nämlich Mann und Frau. Die Scheidung regelt nicht eine Beziehung, sondern stellt eine Lösung und die Regelung eines Problems, das aus einer Beziehung resultieren kann, dar. Die Geschäftsbeziehungen von Personen, die in einer Gesellschaft leben, regelt der Islam durch den Abschluss von Handelsverträgen. Was daraus an Problemen entstehen kann, regelt das islamische System etwa durch die Rechtssprüche zur Aufkündigung eines Vertrages. Das System des Islam umfasst also zweierlei: Die Regelung der Beziehung mittels islamischer Rechtssprüche und die Lösungen der daraus resultierenden Probleme, ebenfalls mittels islamischer Rechtssprüche. Im Buch „Das Beziehungssystem der Geschlechter“ wurde an mehreren Stellen darauf Wert gelegt, beide Aspekte hervorzuheben. Das heißt, es wurde bewusst darauf geachtet, hervorzuheben, dass das System des Islam sowohl Gesetze enthält, die die Beziehungen selbst regeln, als auch Gesetze, die die (daraus entstehenden) Probleme behandeln und regeln. Es handelt sich also um ein System, das sämtliche Bereiche umfasst. In dem Buch heißt es z. B. auf Seite 6-7 (deutsch S. 9-10):

Darüber hinaus ist der Begriff iğtimāʿī ein Attribut für das Wort niẓām (System). Dieses System muss also der Regelung der Probleme dienen, die sich aus der Zusammenkunft (iğtimā) ergeben. Nun bedarf die Zusammenkunft eines Mannes mit einem Mann und einer Frau mit einer Frau keines Systems bzw. Regelwerks, da hieraus keine Probleme entstehen und keine Beziehungen, die einer Regelung bedürfen. In diesem Fall benötigen die Interessen, die zwischen ihnen entstehen, ein regelndes System, und zwar angesichts der Tatsache, dass sie gemeinsam ein Land bewohnen, auch wenn die Leute (körperlich) im Land nicht zusammenkommen. Hingegen ist die Zusammenkunft eines Mannes mit einer Frau und einer Frau mit einem Mann jener Umstand, aus dem Probleme entstehen, die nach einem regelnden System verlangen. Auch entstehen daraus Beziehungen, die ebenso eines ordnenden Systems bedürfen. Daher ist eher diese Art der Zusammenkunft als „an-niẓām al-iğtimāʿī“ zu bezeichnen, da in Wahrheit die Zusammenkunft zwischen Mann und Frau geregelt werden muss und die daraus resultierenden Beziehungen.

Auf Seite 100 (deutsch S. 187-188) wird gesagt:

Was aus dieser Zusammenkunft an Beziehungen entstehen und an Problemen resultieren kann, ist ein weiterer Bestandteil dieses Beziehungssystems der Geschlechter. Hierzu zählen Eheschließung, Scheidung, Kindschaft, Unterhalt und anderes. Diese Rechtssprüche bezüglich der Ehe, der Scheidung und Ähnlichem betreffen zwar die Systeme der Gesellschaft, da sie die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen regeln. Von ihrem Ursprung her sind sie aber aus der Zusammenkunft von Mann und Frau entstanden. Daher werden sie von ihrem Ursprung und ihrer Entstehung her innerhalb des Beziehungssystems der Geschlechter erörtert. Was jedoch ihre Details und Zweigfragen anlangt, so gelten sie als Teil der Gesellschaftssysteme und werden im Bereich der Rechtsbeziehungen untersucht.

Daraus lässt sich erkennen, dass die gepaarte Erwähnung (muzāwağa) der Begriffe „Beziehung“ und „Probleme“ im Buch „Beziehungssystem der Geschlechter“ nicht allein auf die Stelle, auf die die Frage Bezug nimmt, beschränkt ist. (arab. S. 101 / deutsch S. 189). Und das aus demselben Grund, den wir bei der Unterscheidung zwischen „Beziehung“ und „Problem“ angeführt haben, nämlich, dass das System beide Komponenten gleichermaßen umfasst.

Ein weiterer Faktor ist, dass der Kontext der ersten Verwendung des Begriffs „Beziehungen“ in der betroffenen Textpassage sich mit dem Kontext deckt, wo ein weiteres Mal der Begriff „Beziehungen“ gebraucht wird. Denn an beiden Stellen geht es um den gleichen Sachverhalt, nämlich um die Beziehungen von Mann und Frau, die sich aus der Zusammenkunft ergeben. In der Textstelle dazwischen, geht es um einen anderen Kontext, als den der „Beziehungen“. Hier ist die Rede davon, was „im Rahmen der Zusammenkunft in der Gesellschaft beim Handel, bei Vermietung, Vertretung (wakāla) und Ähnlichem entstehen kann.“ Handel, Vermietung, Vertretung u.s.w. stellen Rechtsbeziehungen unter Menschen dar. Was daraus resultieren kann, wird eher durch den Begriff „Problem“ als durch den Begriff „Beziehungen“ ausgedrückt. Wir zitieren noch einmal die entsprechende Textstelle:

Aus der Zusammenkunft von Mann und Frau gehen Beziehungen hervor, die mit ihren Interessen und denen der Gemeinschaft, in der sie leben, zusammenhängen. Sie unterscheiden sich von den Problemen, die im Rahmen der Zusammenkunft in der Gesellschaft beim Handel, bei Vermietung, Vertretung (wakāla) und Ähnlichem entstehen können. Zunächst mag es den Anschein haben, als ob solche Beziehungen allein aus der Ehe bestehen. In Wahrheit stellt die Ehe jedoch nur eine dieser Beziehungen dar, die auch Anderes umfassen. Deswegen ist der sexuelle Kontakt nicht die einzige Erscheinungsform des Arterhaltungsinstinkts, sondern nur eine seiner Erscheinungsformen.

Damit ist klar geworden, dass die gepaarte Erwähnung (muzāwağa) der beiden Begriffe „Beziehungen“ und „Probleme“ bewusst gewählt wurde und ihre Berechtigung hat und auch dem Kontext der Textstelle entspricht, um die es in der Frage geht. Daher ist eine Bearbeitung oder Korrektur der Passage nicht notwendig. Es handelt sich um einen korrekt und angemessen formulierten Text.

Ich hoffe, dass der Sachverhalt damit deutlich geworden ist.

30. Ğumādā al-Ūlā 1440 n. H.

05. Februar 2019

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