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بسم الله الرحمن الرحيم

 Darlehen von Fremdstaaten - Frage & Antwort vom Amir

An: Ahmad Sa Saad

Frage:

Assalamu Alaikum geehrter Sheikh, möge Allah dich durch den Islam ehren und den Islam durch dich ehren. Ich bete zu Allah unter denjenigen zu sein, die dir den Gehorsamseid für das Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums leisten. Ich habe eine Frage bezüglich der Kreditaufnahme von Fremdstaaten und internationalen Bankinstituten, wobei im Buch „Funds in the Khilafah State“ steht, dass es durch die Shari’a verboten ist, da eine solche Kreditaufnahme nicht ohne Wucherzins oder andere wucherhafte Konditionen möglich ist. Die Frage ist nun: Wann ist eine Kreditaufnahme erlaubt, und was sind die Bedingungen, die eine solche Kreditaufnahme verbieten? Macht es einen Unterschied, ob diese Staaten ein Abkommen haben oder sich im Krieg befinden? Möge Allah dich in dem unterstützen, was gut für den Islam und die Muslime ist, sowohl im Diesseits, als auch im Jenseits. Assalamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh.

Antwort:

Wa Alaikum Assalam wa Rahmatuh Allahi wa Baraktuh

Es scheint so, als hätte dich das, was im Buch „The Funds in the Khilafah State“ steht, verwirrt. „Was die Kreditaufnahme von ausländischen Staaten oder internationalen Bankinstituten angeht, so ist dies durch die Shari’a nicht erlaubt, da eine solche Kreditaufnahme nicht ohne Zins oder aufgezwungene Konditionen stattfindet.“

Du hast angenommen, dass die Aussage darauf hindeutet, dass es Umstände geben kann, unter denen die Kreditaufnahme von ausländischen Staaten oder Bankinstituten erlaubt wäre, weshalb du nach diesen Umständen fragst. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr bedeutet die Aussage, dass das Aufnehmen eines Kredits durch Fremdstaaten oder Bankinstitute aus zweierlei Gründen nicht erlaubt ist: „es enthält Wucherzins und beinhaltet Konditionen“, und sobald die Kreditaufnahme von Fremdstaaten oder Bankinstituten eine solche Form annimmt, ist sie nicht erlaubt. Im Buch wird diese Angelegenheit im Rest des Absatzes weiter verdeutlicht, dort steht nämlich:

„Bankzins ist durch die Shari’a verboten, ob von Individuen oder Staaten, da die Auferlegung von Konditionen den kreditvergebenden Staaten und Institutionen Kontrolle über die Muslime verschafft und ihre Gesinnung an die Gesinnung der kreditvergebenden Staaten oder Institutionen ausrichtet. Internationale Darlehen sind einer der gefährlichsten Krankheiten und zählen zu den Gründen für das Unterjochen der islamischen Ländereien unter die Autorität der Kuffar. Und wie oft litt die Ummah unter den katastrophalen Folgen dieser Kredite? Deshalb ist es dem Kalifen nicht erlaubt, auf internationale Darlehen zurückzugreifen, um die Ausgaben des Staates zu decken.“

Aufgrund der oben genannten Gründe ist die Kreditaufnahme von Fremdstaaten nicht erlaubt. Was die restlichen Fragen angeht, also ob der fremde Staat Abkommen hat oder sich in einem Zustand des Krieges befindet, so stellt sich die Angelegenheit folgendermaßen dar:

Was die derzeitigen Verfahrensweisen für internationale Kredite angeht, so ist die Kreditaufnahme nicht mit der Shari’a vereinbar: „Wucherzins und Konditionen sind gegen die Shari’a“. Demzufolge ist es nicht erlaubt, einen Kredit von fremden Staaten aufzunehmen, unabhängig davon, ob diese Staaten den aktuellen internationalen Verträgen nach ein Bündnis haben oder sich im Kriegszustand befinden.

Euer Bruder,

Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

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