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Wilaya Sudan

H.  23 Muharram 1441 No: HTS 1441 / 04
M.  Sonntag, 22 September 2019

Presseverlautbarung

In Rechtsfragen ziemt sich Geschwätz nicht. Eine Rechtsmeinung ist entweder stark oder schwach.

(Übersetzt)

Sehr geehrter Bruder und Redakteur der Zeitung Al-Jarīda,

as-salāmu ʿalaikum wa raḥmatu ʾllāhi wa barakātu.

In Ausgabe Nr. 2907 Ihrer bekannten Zeitung Al-Jarīda, welche am 22. September 2019 veröffentlicht wurde, findet sich ein Artikel mit dem folgenden Titel: „Kontroverse um die Feier zum Gedenken an den Märtyrer ʿAbd al-ʿAẓīm – Omdurman, eine alte historische Stadt ohne ‚Statuen‘!“. Dieser Artikel enthielt den folgenden Satz: „(…) während sich in den Gassen Omdurmans, der Stadt der Kunsttalente und Kreativität, juristisches Geschwätz verbreitet. So wird versucht, Kunst und Kreativität durch die Religion zu bekämpfen.“ Ende des Zitats.

Die Scharia mit juristischem Geschwätz gleichzusetzen ist ein schwerwiegendes Vergehen und eine Überschreitung der Grenzen des Islam. Zudem zeugt eine solche Aussage von schlechtem Benehmen. Es ziemt sich für den Muslim nicht, etwas Derartiges zu sagen. Aus diesem Grund würde ich es begrüßen, wenn mein Kommentar zu dem besagten Artikel veröffentlicht würde. Möge Allah (t) uns und den Autoren rechtleiten, sowie uns und ihm unsere Sünden verzeihen. Auf den Artikel bezogen habe ich Folgendes zu sagen:

Erstens: Die Gelehrten dieser Umma sind darin übereingekommen, dass bei Handlungen der Grundsatz des Festhaltens am islamischen Rechtsspruch (ḥukm šarʿī) gilt. Mit anderen Worten ausgedrückt darf der Muslim eine Handlung erst dann vollziehen, wenn ihm der Rechtsspruch bezüglich dieser Angelegenheit bekannt ist, weil Allah (t) ihn für seine Taten zur Rechenschaft ziehen wird.

﴿فَوَرَبِّكَ لَنَسْأَلَنَّهُمْ أَجْمَعِينَ * عَمَّا كَانُوا يَعْمَلُونَ

Ja, bei deinem Herrn! Wir werden sie allesamt ganz gewiss befragen über das, was sie zu tun pflegten.(15:92-93)

Zweitens: Es gibt Rechtssprüche, die definitiv sind, sodass die Muslime in Hinblick auf diese nicht uneins sind, da der Beweis, welcher dem Offenbarungstext entnommen wurde, eindeutig ist. Darüber hinaus gibt es Rechtssprüche, die nicht definitiv - also präsumtiv - sind. Dies ist der Grund dafür, weshalb die Rechtsausleger (muǧtahidūn) in solchen Rechtsfragen unterschiedlicher Ansichten sind. Der islamische Rechtsspruch ist also entweder stark aufgrund der Stärke der ihm zugrunde liegenden Beweise, oder schwach aufgrund der Schwäche der ihm zugrunde liegenden Beweise. Demgemäß ist ein Rechtsspruch aus Sicht des Islams stets als stark oder schwach zu bewerten, ebenso wie eine Rechtsmeinung entweder stark oder schwach ist. Was von beidem auf den Rechtsspruch oder die Rechtsmeinung zutrifft ist abhängig von der Stärke der Beweise und keinesfalls von den eigenen Neigungen.

Drittens: Eines der gefährlichsten Dinge, mit denen wir es heutzutage vor allem in unseren Ländern zu tun haben, ist, dass viele dem Islam und Seinen Gesetzen aufgrund ihrer Unwissenheit und Mangel an Einblick zuwiderhandeln. Deshalb warne ich den Autor und andere mit den folgenden Worten des Propheten (s):

«وَإِنَّ الْعَبْدَ لَيَتَكَلَّمُ بِالْكَلِمَةِ مِنْ سَخَطِ اللَّهِ لا يُلْقِي لَهَا بَالا يَهْوِي بِهَا فِي جَهَنَّمَ»

„(…) ein Diener (Allahs) spricht (unbedacht) ein Wort aus, welches Allah (t) verärgert, und ohne über die Schwere (dieser Tat) nachzudenken. Dies ist der Grund, weshalb er ins Höllenfeuer geworfen wird.“ (Aḥmad)

Viertens: Der Autor hat den islamischen Rechtsspruch bezüglich des Aufstellens von Statuen zum Gedenken des Märtyrers nicht erwähnt. Hat der Islam für diese Handlung etwa keinen Rechtsspruch erlassen!? Der Autor hätte den islamischen Rechtsspruch diese Handlung betreffend erwähnen sollen, anstatt sich über die Scharia lustig zu machen und die Rechtssprüche mit „juristischem Geschwätz“ gleichzusetzen!

Fünftens: Der islamische Rechtsspruch das Martyrium von ʿAbd al-ʿAẓīm (möge Allah ihm barmherzig sein) betreffend ist, darauf hinzuarbeiten es jenen zu vergelten, die ihn ermordet haben. Weder sollte man die Menschen, noch die Familie des Opfers mit sinnlosen Dingen ablenken, die keinem etwas nützen. Es besteht kein Zweifel daran, dass all jene, die so etwas tun, eine verbotene Handlung begangen haben. Imām Muslim berichtet von Abī al-Haiyāǧ al-Asadī, dass ʿAlī ibn Abī Tālib zu ihm sagte: „Sollte ich euch nicht auf die gleiche Mission schicken, auf die mich der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) geschickt hat? Lasst kein Bild unzerstört und kein erhöhtes Grab ungeebnet.“

Ferner sprach der Gesandte Allahs (s):

«مَنْ صَوَّرَ صُورَةً فَإِنَّ اللَّهَ مُعَذِّبُهُ حَتَّى يَنْفُخَ فِيهَا الرُّوحَ وَلَيْسَ بِنَافِخٍ فِيهَا أَبَدًا»

„Wer ein Bild erstellt, den bestraft Allah so lange, bis er ihm die Seele einhaucht. Und niemals wird er ihm die Seele einhauchen können.“

Ibrāhīm ʿUṯmān (Abū Ḫalīl)
Offizieller Sprecher von Hizb-ut-Tahrir
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