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H.  26 Rabi' I 1440 No: 1440/02
M.  Dienstag, 04 Dezember 2018

 Pressemitteilung

Stellungnahme zum geplanten Kopftuchverbot in Österreich

In der Sitzung des österreichischen Nationalrates am 22.11.2018 brachten die Abgeordneten Rosenkranz (FPÖ) und Nehammer (ÖVP) den selbstständigen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes (495/A) ein. Darin heißt es: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt. Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Verfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Antrag wurde dem Unterrichtsausschuss zugewiesen, in dem die weitere Beratung über den Gesetzesentwurf erfolgen wird.

Das intendierte Kopftuchverbot reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein, die darauf ausgerichtet sind, die islamische Lebensweise in Österreich bis zur Unkenntlichkeit einzuschränken. So gingen dem aktuellen Antrag das Verschleierungsverbot im Jahre 2017 und die Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 voraus. Letztere untersagt gemäß Art. 13 Abs. 1 das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung […], die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist und wurde am 21.11.2018 über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig durch den Nationalrat beschlossen. Der aktuelle Antrag zur Änderung des Schulgesetzes offenbart bereits durch seine Formulierung hetzerische Ressentiments gegen Muslime. Das Tragen von religiös oder weltanschaulich geprägter Bekleidung wird in ein inverses Verhältnis zur bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung von Schülerrinnen und Schülern gesetzt. Gestützt wird das Narrativ von Bildungsferne und Unterentwicklung in der Begründung des Gesetzesentwurfs: Ziel der Erziehung in österreichischen Bildungseinrichtungen ist es, Kindern die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen und diese zu selbstständigem Urteilen zu befähigen. Weiterhin wird die Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit und der Moral sowie dem Schutz der Rechte Dritter gerechtfertigt. Das Kopftuch von Schülerinnen wird von besagten Volksvertretern als multiple Bedrohung dargestellt, die die Alpenrepublik auf allen Ebenen zu zersetzen vermag. Der demagogischen Einleitung des Gesetzesentwurfs folgt schließlich die politische Agenda: Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Verfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau. Die angedachte Gesetzesänderung bestätigt den ethnozidiären Charakter der Integrationspolitik und entlarvt diese als neurechte metapolitische Doktrin, die auf die Schaffung einer österreichischen Monokultur abzielt.

Bezeichnenderweise bildet der Antrag in komprimierter Form den populistischen Dreiklang ab, mit dem seit zwei Dekaden repressive Islampolitik betrieben wird: Hetzerische Narrative, Forderung nach kultureller Anpassung und die Überführung in geltendes Recht. Während die Bundesverfassung gerne in der Tradition einer multiethnischen Gesellschaft beschrieben wird, welche insbesondere vor dem Hintergrund der Habsburger Geschichte die Integrität von Minderheiten achte, untergräbt die aktuelle Assimilationspolitik diesen Anspruch. Anstatt in der Retroperspektive zu verharren und lediglich autochthonen Minderheiten kulturwahrende Rechte zuzugestehen, wäre Österreich gut beraten, sich den gegenwärtigen Herausforderungen und Entwicklungen zu stellen. Den wachsenden Anteil muslimischer Bürger durch einen aufgewärmten Ethnokulturalismus zu beantworten, kommt einer Geschichtsvergessenheit gleich, die zu einer erneuten Zerreißprobe der eigenen Gesellschaft führen wird. Denn es war der um sich greifende Nationalismus des späten 19. Jahrhunderts, der zunächst Österreich-Ungarn und schließlich den gesamten Kontinent in den Abgrund trieb.

Vor diesem Hintergrund mahnt Hizb-ut-Tahrir die österreichische Regierung an, die richtigen Lehren aus der Geschichte zu ziehen und sich die Tatsache vor Augen zu führen, dass Migrationsbewegungen, demographischer Wandel und gesellschaftliche Vielschichtigkeit historische Konstanten sind, die auch in Zukunft nicht durch repressive Maßnahmen beseitigt werden können. Daher fordern wir, jegliche Form der Assimilationspolitik zu beenden und ein soziopolitisches Modell zu entwickeln, in dem durch die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe ein konfliktfreies Leben in der Gesellschaft ermöglicht wird.

Das Medienbüro

Von

Hizb-ut-Tahrir

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